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Demonstrationsrecht auch für Menschen mit Behinderung?

Bergisch Gladbach (kobinet) Ob das Demonstrationsrecht auch für Menschen mit Behinderung in vollem Umfang gilt, fragt sich Friedrich Wyzyla von der Selbsthilfegruppe Netzhautablösung angesichts aktueller Entwicklungen bei Demonstrationen zu Stuttgart 21 und im Wendland.

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